Rentenbeginn bei verspäteter Beantragung
Bei verspäteter Antragstellung kommt eine rückwirkende Rentengewährung auch im Wege des Zugunstenverfahrens nicht in Betracht, wenn eine vorherige bindende Rentenablehnung rechtmäßig erfolgt ist. Die Rentenablehnung ist kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung i. S. d. § 48 SGB X.
In dem hier …
Weiterlesen…