Verweist eine Versorgungsordnung auf die Grundsätze des Beamtenversorgungsrecht, ist der Arbeitergeberin nicht verpflichtet, seiner ehemaligen Arbeitnehmerin auch den Kindererziehungszuschlag nach § 50a[…]
Weiterlesen…
Ihre Rente - Ihr Recht
Verweist eine Versorgungsordnung auf die Grundsätze des Beamtenversorgungsrecht, ist der Arbeitergeberin nicht verpflichtet, seiner ehemaligen Arbeitnehmerin auch den Kindererziehungszuschlag nach § 50a[…]
Weiterlesen…Eltern von vor dem 01.01.1992 geborenen Kindern können sich bei der Deutschen Rentenversicherung eine zwölfmonatige Kindererziehungszeit vormerken lassen, auch wenn sie ihre[…]
Weiterlesen…Stichtagsregelungen sind bei der Einführung oder Erweiterung von Sozialleistungsansprüchen grundsätzlich zulässig. So ist die derzeit geltenden Vorschriften bezüglich der Anrechnung von Kindererziehungszeiten[…]
Weiterlesen…Eine Erziehung im Ausland steht einer Erziehung im Inland i.S. § 56 Abs. 3 Satz 2 SGB VI auch bei einem Grenzgänger gleich; die[…]
Weiterlesen…Rentenversicherung muss volle Kindererziehungszeit auch bei Wechsel in ein Versorgungswerk anrechnen. Kindererziehungszeiten müssen in der Rentenversicherung auch dann vollständig anerkannt werden, wenn[…]
Weiterlesen…