Waisenrente zwischen Abitur und Studium
Für die Weiterzahlung der Waisenrente zwischen Abitur und Studium zählt auch die Zeit eines Praktikums an einer Förderschule, das zwar nicht zwingend vorgeschrieben ist für die Aufnahme eines Studiums, aber von der Universität als ein für das Studium vorgeschriebenes Orientierungspraktikum …
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