Der Arbeitgeber kann eine Betriebsvereinbarung über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach § 77 Abs. 5 BetrVG kündigen, ohne dass die Kündigung eines sie[…]
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Ihre Rente - Ihr Recht
Der Arbeitgeber kann eine Betriebsvereinbarung über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach § 77 Abs. 5 BetrVG kündigen, ohne dass die Kündigung eines sie[…]
Weiterlesen…Im Rahmen der vorgesehenen Gesamtversorgung kann lediglich die vom Arbeitnehmer tatsächlich bezogene, nach der Pensionsordnung anrechenbare Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt[…]
Weiterlesen…Eine Gesamtzusage ist die an alle Arbeitnehmer des Betriebs oder einen nach abstrakten Merkmalen bestimmten Teil von ihnen in allgemeiner Form gerichtete[…]
Weiterlesen…Bestimmt eine Betriebsvereinbarung, dass ein dem Arbeitnehmer im Versorgungsfall zustehendes Versorgungskapital in zwölf Jahresraten auszuzahlen und mit einem marktüblichen Zinssatz zu verzinsen[…]
Weiterlesen…Eine Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage nach § 140 BGB ist möglich, wenn hinreichende Anhaltspunkte für einen entsprechenden hypothetischen Verpflichtungswillen[…]
Weiterlesen…Nach § 75 Abs. 1 BetrVG haben die Betriebsparteien darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht[…]
Weiterlesen…Eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten ist nicht zu beanstanden, wenn mit der Anknüpfung an den Statusunterschied gleichzeitig auf einen Lebenssachverhalt[…]
Weiterlesen…Mit einer in der Versorgungszusage enthaltenen dynamischen Verweisung auf die Unterstützungsrichtlinien in ihrer jeweiligen Fassung wird die Möglichkeit für eine Ablösung auf[…]
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