RentenBote
Slip Up 709045 1920

Hinterbliebenenrente – und der Behandlungsabbruch beim Wachkoma

Hinterbliebene, die einen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gerechtfertigten Behandlungsabbruch vornehmen, können eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen.

So hat jetzt das Bundessozialgericht zugunsten einer Ehefrau entschieden, die bei ihrem seit Jahren im Wachkoma liegenden Ehemann die Magensonde entfernt …

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