Berufsunfähigkeitsversicherungen können je nach Wunsch als eigenständiger Vertrag oder aber in Kombination mit anderen Versicherungen abgeschlossen werden. Besonders häufig wird dabei die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rente genutzt, da sie neben dem Risikoschutz auch die Ansparung von Guthaben ermöglicht, welches später im Alter als Einmalauszahlung oder monatliche Zusatzrente genutzt werden kann.
Die BU mit Rentenversicherung wird als BUZ, also Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, abgeschlossen. Ihre Leistungen sind von der eigenständigen BU kaum zu unterscheiden, weshalb auch sie die monatliche Berufsunfähigkeitsrente übernimmt, sobald eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung von mindestens 50 Prozent vorliegt. Wie auch bei der klassischen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist es bei der BU mit Rentenversicherung möglich, die Höhe der individuellen Absicherung frei zu wählen und damit Verträge zu schließen, die einen auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmten Versicherungsschutz bieten. Neben der Zahlung der BU Rente übernimmt die BUZ im Fall einer Berufsunfähigkeit zusätzlich die Versicherungsprämien der Hauptversicherung, so dass die prognostizierte Auszahlung bei Ablauf der Rentenversicherung beibehalten werden kann, um die Altersvorsorge nicht zu gefährden.
Ebenso wie bei Einzelverträgen ist es aber auch bei der BU mit Rentenversicherung nötig, den Leistungsumfang der BUZ zu überprüfen und dann festzulegen, ob der Versicherungsumfang den eigenen Wünschen entspricht. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung gehört für viele Versicherungsexperten in diesem Zusammenhang ebenso dazu wie der verkürzte sechsmonatige Prognosezeitraum und der weltweite Geltungsbereich.
Bei Vertragsablauf erhalten Versicherungsnehmer dann die Auszahlung ihrer Rentenversicherung, wodurch im Vergleich zur reinen Risikoabsicherung im Alter eine Kapitalauszahlung gewährleistet werden kann. Zu beachten ist jedoch, dass die BUZ als Zusatzversicherung immer an den Hauptvertrag gekoppelt ist. Sollte dieser, etwa aus finanziellen Gründen, aufgelöst werden, ist auch der Berufsunfähigkeitsschutz gefährdet und muss unter Umständen auf Basis des dann aktuellen Alters und eventueller Erkrankungen neu geschlossen werden.
Die BU mit Rentenversicherung ist sowohl in Verbindung mit einer verzinslichen Versicherung wie auch mit einer fondsgebundenen Versicherung möglich. So findet der sicherheitsorientierte Anleger ebenso wie der risikobereite Investor ein passendes Anlagekonzept, welches Sicherheit bzw. Rendite verspricht. Alternativ lässt sich die BU mit Rentenversicherung auch mit einer Rürup-Rente kombinieren, um so die staatlich geförderte Altersvorsorge mit dem Berufsunfähigkeitsschutz verbinden zu können. Zusätzlich ist es in dieser Variante auch möglich, die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend zu machen und dabei einen zusätzlichen Nutzen zu erzielen.
Eine Übersicht der Ergebnisse aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungs-Vergleich der Stiftung Warentest finden Sie auf http://www.berufsunfaehigkeitsversicherungen-test.de/.