RentenBote
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Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz – und der EU-rechtliche Grundsatz der Entgeltgleichheit

Nach § 20 des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes (HmbZVG) ruht die niedrigere Versorgung, wenn einer oder einem Versorgten sowohl eine Ruhegeldversorgung als auch eine Hinterbliebenenversorgung nach diesem Gesetz zustehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Regelung gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der Entgeltgleicheit …

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VBL – und die neuen Übergangsregelungen für rentenferne Versicherte

Die mit der 18. Satzungsänderung für rentenferne Versicherte neu eingeführten Übergangsregelungen in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (VBL) verstoßen nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe nicht gegen höherrangiges Recht. Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von einem Gleichheitsverstoß durch die Berechnung …

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