Versorgungsehe – und ihre Widerlegung
Bei der Hinterbliebenenversorgung (Witwengeld) stehen der Witwe für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe alle Beweismittel zur Verfügung. Es sind nicht[…]
Weiterlesen…Ihre Rente – Ihr Recht
Bei der Hinterbliebenenversorgung (Witwengeld) stehen der Witwe für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe alle Beweismittel zur Verfügung. Es sind nicht[…]
Weiterlesen…Zwar muss nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben die Ehe mit einem verstorbenen Beamten mindestens ein Jahr bestanden haben, um einen Versorgungsanspruch des[…]
Weiterlesen…Ist der Versicherte zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits offenkundig an einer lebensbedrohlichen Krankheit erkrankt, kommt die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer sogenannten[…]
Weiterlesen…Witwen haben nach § 46 Abs. 2a SGB VI keinen Anspruch auf Witwenrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat,[…]
Weiterlesen…Ein Versorgungswerk darf einen Mindestbeitrag auch bei geringem Einkommen erheben. In einem Fall aus Rheinland-Pfalz hat jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage[…]
Weiterlesen…Hat eine Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert, wird eine Versorgungsehe gesetzlich vermutet. Kann dies nicht widerlegt werden, besteht kein Anspruch auf[…]
Weiterlesen…