Ein (etwa im Rahmen einer Umstrukturierung erfolgter) Schuldbeitritt von Konzerngesellschaft zur Betriebsrentenverpflichtung der (ehemaligen) Arbeitgeberin führt nicht ohne Weiteres zur Einbeziehung der[…]
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Ihre Rente - Ihr Recht
Ein (etwa im Rahmen einer Umstrukturierung erfolgter) Schuldbeitritt von Konzerngesellschaft zur Betriebsrentenverpflichtung der (ehemaligen) Arbeitgeberin führt nicht ohne Weiteres zur Einbeziehung der[…]
Weiterlesen…Bei einer Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage der Konzernobergesellschaften vorliegen, ist zu beachten, dass die Zurechnung[…]
Weiterlesen…In den Fällen, in denen der Versorgungsschuldner aus einer Verschmelzung zweier Unternehmen entstanden ist, die in dem für die Prognose maßgeblichen repräsentativen[…]
Weiterlesen…Ein Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente kann sich, wenn die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers der Anpassung nach § 16 Abs. 1 und Abs.[…]
Weiterlesen…Die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage einer anderen Gesellschaft als der Versorgungsschuldnerin bei der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG aus[…]
Weiterlesen…Bei der Betriebsrentenanpassung ist vorrangig zu prüfen, ob die Entscheidung der originären Versorgungsschuldnerin die Betriebsrente des Betriebsrentners nicht an den seit Rentenbeginn[…]
Weiterlesen…Die Bürgschaft einer Konzernobergesellschaft für Betriebsrentenverpflichtungen kommt als Grundlage für einen Berechnungsdurchgriff im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 und Abs.[…]
Weiterlesen…Das Bestehen eines Beherrschungsvertrags schafft eine Gefahrenlage für das durch § 16 Abs. 1 BetrAVG geschützte Interesse der Betriebsrentner am Werterhalt laufender Leistungen[…]
Weiterlesen…Mit der Frage eines Berechnungsdurchgriffs hatte sich aktuell das Bundesarbeitsgericht in einem Fall zu befassen, in dem eine konzerninterne Verrechnungspreisabrede bestand, die[…]
Weiterlesen…Die Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG trifft dasjenige Unternehmen, welches als Arbeitgeber die entsprechende Versorgungszusage erteilt oder im Wege[…]
Weiterlesen…Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen[…]
Weiterlesen…Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kam ein Berechnungsdurchgriff nur in Betracht, wenn eine verdichtete Konzernverbindung vorlag und sich außerdem konzerntypische Gefahren[…]
Weiterlesen…Der Versorgungsschuldner ist zur Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG nicht verpflichtet, wenn seine[…]
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