Witwenpension – und die Altersabstandsklausel in der betrieblichen Altersversorgung
Die in einer betrieblichen Altersversorgung vorgesehene Kürzung von Witwenpensionen um 5% für jedes Jahr, das die hinterbliebene Ehefrau mehr als 15 Jahre jünger als der versorgungsberechtigte Ehegatte ist, bewirkt keine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters nach §§ 1, 3 AGG …
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