Betriebliche Altersversorgung im Steinkohlebergbau – und die Insolvenzsicherung
Eine unverfallbare Anwartschaft ist vom Pensionssicherungsverein a.G. nach § 7 Abs. 2 BetrAVG iVm. § 2 Abs. 1 BetrAVG aF zu berechnen.[…]
Weiterlesen…Ihre Rente – Ihr Recht
Eine unverfallbare Anwartschaft ist vom Pensionssicherungsverein a.G. nach § 7 Abs. 2 BetrAVG iVm. § 2 Abs. 1 BetrAVG aF zu berechnen.[…]
Weiterlesen…Nach dem Einigungsvertrag gilt das Betriebsrentengesetz auch in den neuen Bundesländern, wenn die Versorgungszusage nach dem 31.12 1991 erteilt wurde. Das kann[…]
Weiterlesen…Erhält ein ehemaliger Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des Renten-bezugs sein monatliches Entgelt unter Anrechnung der Betriebsrente als „Über-gangszuschuss“ weiter, handelt[…]
Weiterlesen…Nach § 7 Abs. 1a Satz 3 BetrAVG sind rückständige Leistungen der betrieblichen Altersversorgung durch den Pensions-Sicherungs-Verein nur insolvenzgeschützt, wenn der Anspruch[…]
Weiterlesen…Die dem Arbeitnehmer einer Tochtergesellschaft von der Konzernobergesellschaft gewährte Betriebsrente unterliegt nicht dem Insolvenzschutz nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG.[…]
Weiterlesen…Die Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber jedermann allgemein wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche[…]
Weiterlesen…In der Insolvenz des Arbeitgebers stehen die Rechte aus vom Arbeitgeber als Gruppenversicherungsvertrag für seinen Arbeitnehmer geschlossenen Rentenversicherungsverträgen der Masse zu, wenn[…]
Weiterlesen…Mit der Auslegung eines „unwiderruflichen Bezugsrechts mit Vorbehalt“ des Arbeitnehmers in einem vom Arbeitgeber für ihn geschlossenen Rentenversicherungsvertrag für den Fall der[…]
Weiterlesen…Die Mitteilungspflicht nach § 9 Abs. 1 BetrAVG dient dazu, Ansprüche und Anwartschaften nach Eintritt der Insolvenz des Arbeitgebers möglichst rasch festzustellen.[…]
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