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VBL – und die neuen Übergangsregelungen für rentenferne Versicherte

Die mit der 18. Satzungsänderung für rentenferne Versicherte neu eingeführten Übergangsregelungen in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (VBL) verstoßen nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe nicht gegen höherrangiges Recht. Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von einem Gleichheitsverstoß durch die Berechnung …

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