Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist die privatrechtliche Ausprägung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG. Gemäß § 1b Abs. 1 Satz 4[…]
Weiterlesen…Ihre Rente – Ihr Recht
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist die privatrechtliche Ausprägung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG. Gemäß § 1b Abs. 1 Satz 4[…]
Weiterlesen…Das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis sowie der Eintritt des Versorgungsfalles markieren nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Frage der Gleichbehandlung[…]
Weiterlesen…Nach § 75 Abs. 1 BetrVG haben die Betriebsparteien darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von[…]
Weiterlesen…Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen das zum 1.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz richteten, nicht zur Entscheidung angenommen. Das Alterseinkünftegesetz[…]
Weiterlesen…Eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten ist nicht zu beanstanden, wenn mit der Anknüpfung an den Statusunterschied gleichzeitig auf einen Lebenssachverhalt[…]
Weiterlesen…Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist die privatrechtliche Ausprägung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG. Gemäß § 1b Abs. 1 Satz 4[…]
Weiterlesen…Ein Arbeitnehmer kann aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gegen seinen Arbeitgeber – aufgrund einer gleichbehandlungswidrigen Gruppenbildung innerhalb der Versorgungszusage – einen Anspruch auf[…]
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