Setzt eine Pensionskasse wegen ihrer mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Pensionskassenrente herab, hat insoweit der Arbeitgeber einzustehen, der die Rente zugesagt hat. Wird[…]
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Ihre Rente - Ihr Recht
Setzt eine Pensionskasse wegen ihrer mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Pensionskassenrente herab, hat insoweit der Arbeitgeber einzustehen, der die Rente zugesagt hat. Wird[…]
Weiterlesen…Eine Anpassungsverpflichtung der Arbeitgeberin nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG bezieht sich bei einer zugesagten Gesamtversorgung nur auf die Pensionsergänzung, nicht[…]
Weiterlesen…Ein (etwa im Rahmen einer Umstrukturierung erfolgter) Schuldbeitritt von Konzerngesellschaft zur Betriebsrentenverpflichtung der (ehemaligen) Arbeitgeberin führt nicht ohne Weiteres zur Einbeziehung der[…]
Weiterlesen…Bei einer Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage der Konzernobergesellschaften vorliegen, ist zu beachten, dass die Zurechnung[…]
Weiterlesen…In den Fällen, in denen der Versorgungsschuldner aus einer Verschmelzung zweier Unternehmen entstanden ist, die in dem für die Prognose maßgeblichen repräsentativen[…]
Weiterlesen…Ein Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente kann sich, wenn die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers der Anpassung nach § 16 Abs. 1 und Abs.[…]
Weiterlesen…Die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage einer anderen Gesellschaft als der Versorgungsschuldnerin bei der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG aus[…]
Weiterlesen…Bei der Betriebsrentenanpassung ist vorrangig zu prüfen, ob die Entscheidung der originären Versorgungsschuldnerin die Betriebsrente des Betriebsrentners nicht an den seit Rentenbeginn[…]
Weiterlesen…Die Bürgschaft einer Konzernobergesellschaft für Betriebsrentenverpflichtungen kommt als Grundlage für einen Berechnungsdurchgriff im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 und Abs.[…]
Weiterlesen…Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen[…]
Weiterlesen…Der gesetzlich vorgeschriebene Drei-Jahres-Rhythmus des § 16 Abs 1 BetrAVG zwingt nicht zu starren, individuellen Prüfungsterminen. Die Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden[…]
Weiterlesen…Auch Rentner- und Abwicklungsgesellschaften sind nicht verpflichtet, die Kosten für die Betriebsrentenanpassung aus ihrer Vermögenssubstanz aufzubringen . Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist[…]
Weiterlesen…Alle drei Jahre hat der Arbeitgeber eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu[…]
Weiterlesen…Das Bestehen eines Beherrschungsvertrags schafft eine Gefahrenlage für das durch § 16 Abs. 1 BetrAVG geschützte Interesse der Betriebsrentner am Werterhalt laufender Leistungen[…]
Weiterlesen…Mit der Frage eines Berechnungsdurchgriffs hatte sich aktuell das Bundesarbeitsgericht in einem Fall zu befassen, in dem eine konzerninterne Verrechnungspreisabrede bestand, die[…]
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