Endgehaltsbezogene Betriebsrentenzusage – im Betriebsübergang
Endgehaltsbezogene Leistungen werden im Betriebsübergang nicht eingefroren oder festgeschrieben. Der Erwerber tritt nicht in die Zusage ein, „wie sie steht und liegt“, sondern so, wie sie zugesagt ist.
Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der Erwerber eines Betriebs auch …
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