Es verstößt nicht gegen das Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes, dass die Fachgerichte einen Anspruch ehemaliger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes auf eine[…]
Weiterlesen…
Ihre Rente - Ihr Recht
Es verstößt nicht gegen das Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes, dass die Fachgerichte einen Anspruch ehemaliger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes auf eine[…]
Weiterlesen…Nach § 20 des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes (HmbZVG) ruht die niedrigere Versorgung, wenn einer oder einem Versorgten sowohl eine Ruhegeldversorgung als auch eine[…]
Weiterlesen…Eine Änderung der Versorgungszusage im Sinne des § 1b Abs. 1 Satz 3 BetrAVG kann auch bei aufeinanderfolgenden Zusagen vorliegen (Prinzip der Einheit der[…]
Weiterlesen…Für das Bundesverfassungsgericht ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass § 32 VersAusglG die Anrechte aus einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von[…]
Weiterlesen…