RentenBote
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Die Landeshauptstadt München – und die Berechnung der betriebliche Altersversorgung der Angestellten

1. Nach § 11 Abs. 1 des Tarifvertrags zur Regelung der Eigenversorgung bei der Landeshauptstadt München (Versorgungstarifvertrag) vom 05.05.2005 (im Folgenden: VersTV) ist Bemessungsgrundlage für die Betriebsrenten nach dem Versorgungstarifvertrag der dem Beschäftigten im Zeitpunkt des Versorgungsfalls zustehende Rentenfestbetrag, die …

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