Beamte und die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung
Eltern von vor dem 01.01.1992 geborenen Kindern können sich bei der Deutschen Rentenversicherung eine zwölfmonatige Kindererziehungszeit vormerken lassen, auch wenn sie ihre Kinder nach Begründung eines Beamtenverhältnisses erzogen haben.
Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle einer Lehrerin aus Meschede …
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