Erlaubte Ungleichbehandlungen in der Betriebsrentenberechnung
Die unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten bei der Berechnung der Betriebsrente im Rahmen einer Gesamtversorgung kann nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts zulässig sein, wenn die Vergütungsstrukturen, die sich auf die Berechnungsgrundlagen der betrieblichen Altersversorgung auswirken, unterschiedlich sind.…
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