Lebenspartnerschaften – und Berechnung der VBL-Rente
Bei einer aus Gründen der Gleichstellung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit verheirateten Versicherten gebotenen Rentenneubemessung darf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder die Neuberechnung auf den Zeitraum ab Antragstellung – wie § 56 Abs. 1 Satz 4 VBLS …
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