RentenBote
Money 1170663 1920

Riesterrente – und die Kostenüberschussbeteiligung

Der Bundesgerichtshof hat zwei Teilklauseln in den Bedingungen von Riester-Rentenversicherungsverträgen eines deutschen Versicherungsunternehmens, welche die Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer betreffen, für intransparent und deshalb unwirksam erklärt und das vom Oberlandesgericht Stuttgart gegenüber dem Versicherer ausgesprochenen Verbot bestätigt, diese Klauseln weiterhin zu …

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