Berichtigung von Rechenfehlern im Rentenbescheid
Ein Rentenbescheid kann für die Zukunft zurückgenommen werden, wenn irrtümlich aufgrund eines Rechenfehlers ein zu hoher Zahlbetrag zugesprochen wurde und ein Vertrauen des Empfängers in die Höhe der Zahlung nicht schutzwürdig ist.
In einem vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Rechtsstreit war …
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