In Deutschland besteht eine Rentenversicherungspflicht. Jeder Arbeitnehmer hat sich normalerweise in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Allerdings gibt es für bestimmte Personengruppen und ausgeübte Tätigkeiten die Möglichkeit, sich von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen. So ist es für selbständige Handwerker möglich, sich befreien zu lassen, wenn sie mehr als 18 Jahre die Pflichtbeitragszahlungen entrichtet haben. Ebenso ist eine Befreiung für Angestellte und Selbständige möglich, die eine Mitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe haben. Weiterhin kann ein Lehrer an einer Privatschule auf den Antrag des Arbeitgebers eine Befreiung erhalten, wenn er an dieser Schule bereits eine beamtenähnliche Versorgung erhält.
Werden die Voraussetzungen der Befreiung erfüllt, hat derjenige 3 Monate Zeit, seinen Antrag zu stellen, damit die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vom Tag des Vorliegens der Voraussetzungen an gilt. Wird diese Frist versäumt und die Voraussetzungen liegen vor, zählt der Tag des Antragseingangs. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann immer nur für die jeweilige (selbständige) Tätigkeit gelten.
Für einen Minijobber, der eine Altersrente oder Pension erhält, der von einer berufsständischen Altersversorgung Zahlungen erhält, besteht keine Versicherungspflicht. Genausowenig existiert eine Versicherungspflicht für den Arbeitnehmer, der bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nie rentenversichert war. Mit Beginn des Jahres 2013 besteht allerdings für denjenigen Minijobber eine Rentenversicherungspflicht, der seine geringfügige Beschäftigung ab dem 1.1.2013 begonnen hat. Hat der Minijobber seine Tätigkeit vor dem 1.1.2013 aufgenommen, ist er dann versicherungspflichtig, wenn sein Arbeitsentgelt auf mindestens 400,01 € und maximal 450,00 € angehoben worden ist. Kommt es zu einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, gilt sie für die gesamte Dauer des Minijobs bis zum Ende der geringfügig entlohnten Beschäftigung.
Ob es sinnvoll ist, sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, hängt ganz individuell von den Umständen im jeweiligen Einzelfall ab. Umfassender als die DRV oder die Minijob-Zentrale können insbesondere die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung darüber informieren, welche Folgen eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht haben kann.