Erwerbsminderungsrente bei Schwerhörigkeit

Behinderungen können so schwerwiegend sein, dass eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden kann. Geht es ums Ohr, dann wird mit einem Audiogramm der Grad der Hörbehinderung bestimmt.

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Schwerhörigkeit – wenn die Ohren nicht mehr richtig arbeiten

Für viele Menschen ist es eine Selbstverständlichkeit, richtig hören zu können. Arbeiten die Ohren nicht mehr richtig, dann gilt das als Behinderung. Je nach Grad der Schwerhörigkeit kann bereits vor dem Rentenalter eine sogenannte Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Damit dies möglich ist, muss ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 % vorliegen. Mit einem Audiogramm wird das Maß des Hörverlustes bestimmt. Mit diesem Test wird das subjektive Hörvermögen bestimmt, meist führt der Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder ein Hörgeräteakustiker diese Untersuchung durch. Auf der Seite unbeschwert-hoeren.de kann man sich über den Aufbau und die Funktionsweise des Ohres informieren und so nachvollziehen, was die Diagnose Schwerhörigkeit überhaupt bedeutet.

Fehlerquellen beim Audiogramm

Das Audiogramm ist ein subjektives Verfahren, mit ihm lässt sich der Grad der Behinderung bei Hörstörungen berechnen. Es wird ohne Hörgeräte oder andere Hörhilfen durchgeführt. Bei der Erstellung kann es zu Fehlern kommen, die zum Teil von den Gutachtern bzw. Sachbearbeitern verursacht werden. Werden Hörschäden mit einem Sprachtest ermittelt, gibt es ebenfalls Fallen und Fehlerquellen, hier kann der Hörgeschädigte selbst das Ergebnis verfälschen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Antworten auf Verdacht gegeben werden. Als Patient sollten Sie deshalb beachten, dass Sie nur dann antworten, wenn Sie sich sicher sind, das abgefragte Wort zu 100 % erkannt zu haben. Sonst wird Ihr Hörvermögen möglicherweise besser eingestuft als es in Wirklichkeit ist.

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Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Eine Erwerbsminderungsrente kann dann beantragt werden, wenn die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist. Es gilt dabei der Grundsatz REHA vor Rente. Kann die Erwerbsfähigkeit durch medizinische Maßnahmen wiederhergestellt werden, wird keine Rente ausgezahlt. Voraussetzung für die Genehmigung der Erwerbsminderungsrente ist weiterhin, dass sie dauerhaft weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten können und zwar in allen möglichen Berufen.

Lesen Sie hier unsere weiteren Artikel rund um die Erwerbsminderungsrente. Je besser Sie sich informieren, umso wahrscheinlicher ist, dass Ihr Antrag Erfolg hat und Sie die vorzeitige Rente erhalten.

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