Keine Künstlersozialversicherung für Medizinjournalisten
Eine als Medizinjournalistin tätige Ärztin unterliegt nach einem Urteil des Bundessozialgericht als Journalistin nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz.
Nach § 1 KSVG i.V.m. § 2 Satz 2 KSVG werden selbstständige Künstler und Publizisten nach § …
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