Taxi statt Erwerbsminderungsrente
Wer aus gesundheitlichen Gründen nur begrenzte Wegstrecken zurücklegen kann, erhält nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts keine Rente wegen Erwerbsminderung, soweit ihm ausreichende Mobilitätshilfen zugesichert worden sind.
Auf die Erwerbsminderungsrente geklagt hatte ein gehbehinderter, 54-jähriger Elektroinstallateur, der als Servicetechniker in …
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