Betriebsrenten – und die Spätehenklausel mit fester Altersgrenze
Eine Spätehenklausel, die einem Arbeitnehmer Hinterbliebenenversorgung für seinen Ehegatten nur für den Fall zusagt, dass die Ehe vor Vollendung des 62. Lebensjahres[…]
Weiterlesen…Ihre Rente – Ihr Recht
Eine Spätehenklausel, die einem Arbeitnehmer Hinterbliebenenversorgung für seinen Ehegatten nur für den Fall zusagt, dass die Ehe vor Vollendung des 62. Lebensjahres[…]
Weiterlesen…Die Betriebsparteien sind bei Eingriffen in Versorgungsrechte an die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Grundsätze in[…]
Weiterlesen…Im vorliegenden Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht ging es um die Frage, welche Vorgaben nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG erfüllt[…]
Weiterlesen…Auch im sog. Abrechnungsverband Ost der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) haben die Arbeitnehmer der IKK classic nach den dort[…]
Weiterlesen…Konnte der Steuerpflichtige in rentenrechtlich zulässiger Weise Nachzahlungen von Vorsorgebeiträgen für ein vorangegangenes Kalenderjahr leisten, die jedoch erst im Zahlungsjahr rentenrechtlich wirksam[…]
Weiterlesen…Immer mehr Rentner entscheiden sich dazu, nach Erreichen des regulären Renteneintrittsalters weiter zu arbeiten oder zumindest einer Nebenbeschäftigung nachzugehen. Das mag einerseits[…]
Weiterlesen…Die Ehe soll eigentlich solange halten, bis das der Tod das Paar scheidet. Allerdings hat dieses Sprichwort so langsam an Kraft verloren.[…]
Weiterlesen…Gerade sorgt die Debatte über den Vorschlag einer Grundrente von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für große Aufregung. Unterstützt wird Heil bei seinem[…]
Weiterlesen…Die in einer betrieblichen Altersversorgung vorgesehene Kürzung von Witwenpensionen um 5% für jedes Jahr, das die hinterbliebene Ehefrau mehr als 15 Jahre[…]
Weiterlesen…Sieht eine Versorgungsregelung vor, dass die Hinterbliebenenversorgung eines jüngeren hinterbliebenen Ehepartners für jedes volle über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds der[…]
Weiterlesen…Nach § 236b Abs 1 i.V.m. Abs 2 S 1 SGB VI haben Versicherte, die vor dem 1.01.1953 geboren sind, Anspruch auf[…]
Weiterlesen…Der PSVaG ist als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach § 7 Abs. 2 BetrAVG verpflichtet, für die Zahlung des Übergangszuschusses einzutreten, nachdem[…]
Weiterlesen…Eine unverfallbare Anwartschaft ist vom Pensionssicherungsverein a.G. nach § 7 Abs. 2 BetrAVG iVm. § 2 Abs. 1 BetrAVG aF zu berechnen.[…]
Weiterlesen…§ 7 BetrAVG unterscheidet zwischen Versorgungsempfängern nach Absatz 1 und Anwartschaftsberechtigten nach Absatz 2. Versorgungsempfänger sind in Abgrenzung zu § 7 Abs.[…]
Weiterlesen…Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist die privatrechtliche Ausprägung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG. Gemäß § 1b Abs. 1 Satz 4[…]
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