Arbeitsmarkt zu – und trotzdem keine Erwerbsminderungsrente
Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird dann nicht gewährt, wenn einer Person ohne abgeschlossene Berufsausbildung zumindest leichte körperliche Arbeiten unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes sechs und mehr Stunden täglich zumutbar sind. Dabei kommt es – anders als im früheren …
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