RentenBote
Hands 5049725 1920

Die noch nicht unverfallbare Betriebsrente – und die Eigentumsgarantie

Die Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber jedermann allgemein wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Ansprüche und sozialversicherungsrechtliche Rentenansprüche und Rentenanwartschaften, die auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und der Sicherung seiner Existenz dienen …

Weiterlesen…
Walk 932965 1920

Gespaltene Rentenformel in der betrieblichen Altersversorgung – und ihre Anpassung

Eine vor dem 1.01.2003 durch Betriebsvereinbarung getroffene Versorgungsvereinbarung, die für den Teil des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) höhere Versorgungsleistungen vorsieht als für den darunter liegenden Teil (sog. gespaltene Rentenformel), ist nach der außerplanmäßigen Anhebung …

Weiterlesen…
Atm 1524871 1920(1)

Betriebsrentenanpassung und Berechnungsdurchgriff im Konzern

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kam ein Berechnungsdurchgriff nur in Betracht, wenn eine verdichtete Konzernverbindung vorlag und sich außerdem konzerntypische Gefahren verwirklicht hatten. Eine verdichtete Konzernverbindung wurde angenommen, wenn entweder ein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag bestand (Vertragskonzern) oder wenn ein …

Weiterlesen…
Authority 1448400 1920

Die Landeshauptstadt München – und die Berechnung der betriebliche Altersversorgung der Angestellten

1. Nach § 11 Abs. 1 des Tarifvertrags zur Regelung der Eigenversorgung bei der Landeshauptstadt München (Versorgungstarifvertrag) vom 05.05.2005 (im Folgenden: VersTV) ist Bemessungsgrundlage für die Betriebsrenten nach dem Versorgungstarifvertrag der dem Beschäftigten im Zeitpunkt des Versorgungsfalls zustehende Rentenfestbetrag, die …

Weiterlesen…
Woman 208723 1920

VBL – und die neuen Übergangsregelungen für rentenferne Versicherte

Die mit der 18. Satzungsänderung für rentenferne Versicherte neu eingeführten Übergangsregelungen in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (VBL) verstoßen nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe nicht gegen höherrangiges Recht. Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von einem Gleichheitsverstoß durch die Berechnung …

Weiterlesen…
RentenBote