Anpassung der betrieblichen Altersversorgung – Ausgleich des Kaufkraftverlustes und reallohnbezogene Obergrenze
Nach § 16 Abs. 1 Halbs. 1 BetrAVG hat der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Dabei hat er insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und …
Weiterlesen…