Betriebliche Altersversorgung – und die heraufgesetzte Altersgrenze
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 15.05.2012 ausgeführt, eine vor dem RV – Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.04.2007 entstandene Versorgungsordnung, die für den Eintritt des Versorgungsfalles auf die Vollendung des 65. Lebensjahres abstelle, sei regelmäßig dahingehend auszulegen, dass damit auf die …
Weiterlesen…