Die Kündigung einer Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung
Der Arbeitgeber kann eine Betriebsvereinbarung über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach § 77 Abs. 5 BetrVG kündigen, ohne dass die Kündigung eines sie rechtfertigenden Grundes bedarf.
Eine uneingeschränkt ausgesprochene Kündigung bewirkt nicht nur, dass das Versorgungswerk für nach dem Kündigungstermin …
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