Was bedeuten eigentlich die Pflegestufen?

Die Pflegestufen waren lange Zeit ein wichtiges Kriterium, um die Pflegebedürftigkeit eines Menschen einschätzen zu können. Auch wenn sie mittlerweile weitestgehend in den Pflegegraden aufgegangen sind, so spielen sie doch auch heute noch eine wichtige Rolle. Dieser Artikel stellt daher die ursprünglichen drei Pflegestufen und den Sonderfall „Pflegestufe 0“ vor und erklärt, wofür sie stehen.

Pflegestufe 1

Die Pflegestufe 1 stand für eine „erhebliche Pflegebedürftigkeit“. Das bedeutet, dass Menschen so pflegebedürftig waren, dass sie mindestens 90 Minuten am Tag fremde Unterstützung benötigten. Diese wurde unter anderem für die Grundpflege und für die hauswirtschaftliche Versorgung bereitgestellt. Die restliche Zeit mussten die Betroffenen ihren Alltag eigenständig meistern.

Pflegestufe 2

Die zweite Pflegestufe stand für eine „Schwerpflegebedürftigkeit“. Hier bekamen die Betroffenen 180 Minuten am Tag fremde Unterstützung für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die zusätzliche Zeit war nötig, da die Pflegebedürftigen viele Aufgaben, die Menschen in Pflegestufe 1 noch bewältigen können, nicht mehr alleine meistern konnten.

Pflegestufe 3

Die Pflegestufe 3 stand für eine“Schwerstpflegebedürftigkeit“. Hier waren die Betroffenen so von der Unterstützung anderer abhängig, dass sie 300 Minuten am Tag externe Unterstützung für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung erhielten. In einigen Fällen war die Pflegebedürftigkeit so massiv, dass selbst diese zusätzliche Zeit nicht ausreichte. In diesem Fall war es nötig, auf eine 24-Stunden-Pflege zurückzugreifen, die sich rund um die Uhr um die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen kümmerte.

Sonderfall: Pflegestufe 0

In einigen Fällen wurde die Pflegestufe 0 vergeben. Hierbei handelte es sich um einen Ausnahmefall für Menschen mit geistiger Behinderung oder einer beginnenden Demenz. Diese fielen oft durch das Raster, weil sie keine körperliche Unterstützung in ihrem Alltag benötigten. In einem solchen Fall war es den Gutachtern möglich, die Pflegestufe 0 zu vergeben, um den Betroffenen trotzdem eine gewisse Hilfe zukommen zu lassen. Voraussetzung hierfür war eine „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“.

Fazit

Die Pflegestufen haben im Vergleich zu früher ein wenig an Relevanz verloren. Das liegt daran, dass heutzutage ausdifferenzierte Pflegegrade genutzt werden, um die Pflegebedürftigkeit einer Person einzuschätzen. Trotzdem sind die grundlegenden Kriterien, die für die Bestimmung der Pflegestufen herangezogen wurden, auch heute noch in vielen Bereichen relevant und im Einsatz.