Rechtsschutz gegen Verrechnungen mit Rentenzahlungen

Um einstweiligen Rechtsschutz gegen die Verrechnung eines einbehaltenen Rentennachzahlungsbetrages zu erhalten mit dem Ziel, die (vorläufige) Auszahlung zu erreichen, kann der Versicherte zulässigerweise eine Regelungsanordnung beantragen, auch wenn die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Verrechnungsbescheid bereits in einem anderen Verfahren rechtskräftig festgestellt worden ist.

Im Rahmen der Prüfung des Anordnungsanspruches ist zu berücksichtigen, dass einerseits der Zahlungsanspruch auf Grund der bescheidmäßigen Feststellung der Rentennachzahlung feststeht, andererseits wegen der erklärten Verrechnung aber offen ist, ob dieser Zahlungsanspruch bereits erfüllt ist. Der Klage gegen den Verrechnungsbescheid kommt insoweit vorgreifliche Wirkung zu mit der Folge, dass eine Abwägung der Interessen des Versicherten und des Rentenversicherungsträgers zu erfolgen hat.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Februar 2010 – L 10 R 5934/09 ER-B