Riester-Rente – und die Beteiligung an den Kostenüberschüssen
Mit der Intransparenz zweier Teilklauseln zur Beteiligung der Versicherungsnehmer an Kostenüberschüssen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Riester-Rentenversicherungsverträgen hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB sind Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann einer Inhaltskontrolle …
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