Gerade im Umgang mit Versicherungen ist das Wissen der Verbraucher oftmals sehr eingeschränkt. Durch immer wieder vorgenommene Änderungen z. B. bei den Rentenversicherungen, ist der Informationsstand des Verbrauchers regelmäßig nicht auf dem aktuellsten Stand.
So hat es auch zum Jahreswechsel 2014 einige Neuerungen bei der Altersvorsorge gegeben: Die private Altersvosorge erfährt eine bessere steuerliche Förderung. Bei der Rürup-Rente können 78 % der Einzahlungen vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden. Allerding gilt das nur bis zu einem Höchstbetrag bei Verheirateten von 40.000 Euro und bei Ledigen von 20.000 Euro, womit eine jährliche Steuerersparnis von 31.200.Euro bzw. 15.600 Euro möglich ist. Darüber hinaus ist nun auch eine Förderung von Rürup-Rentenverträgen beschlossen worden, in denen eine lebenslange Rente nur bei Berufsunfähigkeit oder verminderter Erwerbsfähigkeit abgesichert ist.
Auch bei der Riester-Rente besteht die Möglichkeit, eines Schutzes gegen Berufsunfähigkeit oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Mit der Riester-Rente kann ebenso eine Absicherung von Hinterbliebenen vorgenommen werden. Dabei kann der Verbraucher 20 % der Altersvorsorgebeiträge, aber höchstens 2.100 Euro pro Förderberechtigten, für die zusätzliche Versicherung einsetzen.
Alle Informationen über Versicherungsbedingungen bzw. Änderungen können nur die wenigsten Verbraucher im Kopf haben – also ist es ratsam, sich eine Informationsquelle zu verschaffen, die jede mögliche Wissenlücke füllen kann. Neben den althergebrachten Buch-Ratgebern findet man mittels des Internets sehr viel schneller und gegebenenfalls auch ausführlichere Informationen. So bietet die Internetseite www.gutefrage.net jedem Verbraucher die Möglichkeit, seine ganz persönliche Frage zustellen. Dort wird nach speziellen Themengebieten getrennt auf jede individuelle Problemstellung geantwortet. Im Ratgeber Versicherung erhält der Verbraucher z.B. praktische Hilfe zu allen Fragen rund um Finanzen und Versicherungen.
Rentenversicherungen sind also auch Thema unter www.gutefrage.net. Wer nicht weiss, ob er mit seinem angesparten Guthaben eines Riester-Renten-Vertrages sein Haus altersgerecht umbauen darf, kann die Frage dort z.B. direkt ins Netz stellen. In diesem konkreten Fall würde er eine positive Antwort erhalten: Seit dem 1. Januar kann man, wenn mit der Riester-Rente für ein eigenes Zuhause gespart wird, das angesammeltes Geld nicht nur dazu nutzen, um jederzeit Schulden für die eigene Immobilie zu tilgen, sondern auch sein Haus altersgerecht umzubauen.