Artikel zum Stichwort Geburtsdatum
Keine Änderung des Geburtsdatums in der Rentenversicherung
Altersrente | 14.Mai 2010
In der gesetzlichen Rentenversicherung ist es nicht möglich, ein Geburtsdatum nachträglich zu ändern, die Deutsche Rentenversicherung kann sich regelmäßig auf die Erstangabe des Versicherten berufen. Die erste Angabe eines Versicherten über sein Geburtsdatum ist für die Rentenversicherungsnummer maßgeblich. Eine erst danach erstellte Urkunde begründe keinen Anspruch auf Änderung der Rentenversicherungsnummer, entschied jetzt das Hessische Landessozialgericht. [...]

