Für Auszubildende ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung neben Kranken- und Privathaftpflichtversicherung ein unentbehrlicher Versicherungsschutz. Verbraucherorganisationen empfehlen deshalb Azubis nicht am Berufsschutz zu sparen. Denn auch für nach dem 2. Januar 1961 geborene Azubis gibt es keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Die Zahlung der gegenüber der Berufsunfähigkeitsrente geminderten Erwerbsminderungsrente orientiert sich außerdem nicht am jeweiligen Ausbildungsberuf und dem Berufsziel, sondern erfolgt nur dann, wenn jegliche Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen unmöglich geworden ist.
Azubis mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen könnten, unabhängig vom angestrebten Ausbildungsberuf, erhielten keine staatliche Erwerbsminderungsrente. Um überhaupt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen Azubis außerdem mindestens 36 Monate Pflichtbeträge innerhalb von 5 Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dies ist bei Ausbildungsbeginn aber in der Regel nicht gegeben. Im Ernstfall stünden Azubis daher ohne jegliche Sicherung da. Eine private Berufsvorsorge ist daher für Azubis besonders wichtig. Ein Preisvergleich der Berufsunfähigkeitsversicherung zeigt günstige, speziell auf die Bedürfnisse von Auszubildenden zugeschnittene Berufsunfähigkeitsversicherungen auf.
Viele Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile BU Versicherungen für Azubis an. Bei der Wahl des richtigen Tarifs sollten Azubis jedoch genau auf die Klauseln in den Versicherungsbedingungen achten, wie auch die Stiftung Warentest in ihrem Berufsunfähigkeitsversicherungs-Test empfiehlt. Sehr oft enthalten sie die sogenannte Azubi Klausel. Die Azubi-Klausel ist eine Variante der Erwerbsunfähigkeitsklausel (EU Klausel), und ersetzt den Begriff der Berufsunfähigkeit bei Azubis durch den nachteiligen Begriff der Erwerbsunfähigkeit. Für die Zeit der Ausbildung haben Azubis dann nur einen Erwerbsunfähigkeitsschutz. Nach der Ausbildung erlischt die Klausel automatisch, so dass voller BU Schutz besteht. Während der Ausbildung aber haben Azubis bei Einschluss der Azubi-Klausel erst dann einen Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Rente, wenn volle Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Auszubildende sollten deshalb genau darauf achten, dass der BU Vertrag keine Azubi Klausel enthält, so dass die Versicherung auch schon vor Abschluss der Ausbildung bei Berufsunfähigkeit die volle Leistung erbringt.
Sämtliche Angebote sind im kostenlosen und unverbindlichen Vergleichsrechner unter http://www.berufsunfaehigkeitsversicherungen-vergleich.com/bu-rechner/ online kalkulierbar.






