RentenBote
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Rechengrößen der Sozialversicherung

Mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2006 erfolgt die jährliche Anpassung von bestimmten sozialversicherungsrechtlichen Rechengrößen wie der Beitragsbemessungsgrenze, der Bezugsgröße und der Jahresarbeitsentgeltgrenze an die Einkommensentwicklung im Vorvorjahr 2004.

Die für die allgemeine Rentenversicherung relevante Beitragsbemessungsgrenze (West) für 2006 wird 5.250 Euro/Monat betragen …

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Lake 4466290 1920

Anlage R

Zum 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Rentner müssen daher nun detailliertere Angaben zu ihren Renten machen. Dazu dient die neue Anlage R, die der Einkommensteuererklärung ab 2005 beigefügt werden muss. Dafür entfällt (wenn nicht noch andere …

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Couple 4852225 1920

Rechengrößen der Sozialversicherung 2006

Das Bundeskabinett hat die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2006 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2006) beschlossen.

Damit erfolgt die jährliche Aktualisierung von Rechengrößen der Sozialversicherung, also von Beitragsbemessungsgrenze, Bezugsgröße und Jahresarbeitsentgeltgrenze, die vorzunehmen ist aufgrund der Einkommensentwicklung im Jahre 2004 in …

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