Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Rürup Rente abzuschließen, sollte sich genau überlegen, ob er noch in diesem Jahr einen Vertrag abschließt oder erst im Jahr 2012 mit der Rürup Rente beginnt. Zum Jahreswechsel ändern sich einige Bedingungen bei der Rürup Rente, so dass es sich finanziell lohnen kann, je nachdem, ob man sich zum Abschluß der Rürup Rente schnell oder langsam entschließt:
- Ab dem 1. Januar 2012 steigt das Mindestrentenalter bei der Rürup Rente von 60 Jahre auf 62 Jahre an. Durch die Abrufoption der Rürup Rente kann jeder in einem gewissen Rahmen selbst bestimmen, wann die erste Rentenauszahlung sein soll. Mit einer Vorverlegung wird natürlich die Höhe der ausgezahlten Rürup Rente geringer. Verlegt man den Termin der ersten Rentenzahlung dagegen nach hinten, steigt die Rürup Rente. Folglich sollte derjenige, der schon mit 60 in den Genuss seiner Rürup Rente kommen möchte, den Abschluss noch in diesem Jahr machen.
- Der 1. Januar 2012 ist auch Stichtag für die Herabsetzung des Garantiezinses für die Rürup Rente. Von bisher 2,25 % werden dann nur noch 1,75 % garantiert. Mit einem Vertragsabschluss noch im Jahre 2011 kann man sich für die gesamte Laufzeit der Rürup Rente den Garantiezins von 2,25 % sichern.
- Ab dem 1.1.2012 erhöht sich der Sonderausgabenabzug bei der Rürup Rente um weitere 2 % auf 74 %. Da die Rürup Rente ausschließlich über die Steuer gefördert wird, profitieren in der Einzahlphase vor Allem Freiberufler und Selbständige von den Steuerersparnissen. Daher ist die Rürup Rente als Rentenversicherung für Selbstständige sehr beliebt.
- Die wichtigste Änderung fällt unter den Begriff Unisex-Tarife. Ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom März diesen Jahres1 hat dazu geführt, dass in Deutschland ab dem 21.12.2012 die unterschiedliche Lebenserwartung von Männern und Frauen bei der Tarifberechnung der Rürup Rente nicht mehr miteinbezogen werden darf. Die Folge ist, dass die Rürup Rente der Frauen steigen wird und die Rürup Rente der Männer sinken wird. Daher lohnt sich ein Vertragsabschluss bei Männern bezüglich der Rürup Rente bis Ende 2012.
- EuGH, Urteil vom 01.03.2011 – C-236/09[↩]