Nach der am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Fassung des Versicherungsvertragsgesetzes besteht in Deutschland Versicherungspflicht. Jede Person muss sich entweder gesetzlich oder privat krankenversichern. Gemäß § 193 Abs.3 VVG gilt die Versicherungspflicht für Personen, die ihren Wohnsitz im Innland haben und weder gesetzlich versichert sind, noch Ansprüche auf freie Heilfürsorge, Beihilfe oder vergleichbares haben.
In die private Krankenversicherung können die Personen eintreten, für die keine Pflicht besteht, sich in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Das ist bei Beamten, Selbständigen und Freiberuflern der Fall – aber auch bei Arbeitnehmern, die über ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verfügen. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung in der privaten Krankenversicherung: jede Person ist mit einem individuell risikogerechten Beitrag versichert.
Mitlerweile ist es auch möglich, in der privaten Krankenversicherung den sogenannten Basistarif zu wählen. Mit Beginn des Jahres 2009 ist jede private Versicherung dazu verpflichtet worden, diesen Tarif anzubieten. Der Leistungsrahmen des Basistarifs ist denen einer gesetzlichen Krankenversicherung gleichzusetzen, wobei der Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten darf. So können z.B. Personen im Alter von 65 unabhängig von ihrem Einkommen von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie zehn Jahre Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung nachweisen können.
Jeder Privatversicherte kann sein Versicherungsunternehmen wechseln, ohne dass angesparte Altersrückstellungen vollständig verloren gehen. Da die Anzahl der Versicherer sehr groß ist und die angebotenen Leistungen zu unterschiedlichen Tarifen angeboten werden, ist es mühsam, sich einen Überblick zu verschaffen. Man sollte sich mit dem Check zur PKV Zeit lassen und in Ruhe Angebote einholen. Bezogen auf die ganz individuellen Bedürfnisse und Vorgaben fallen die Tarife auch sehr unterschiedlich aus. Ein PKV Beitrag berücksichtigt diverse verschiedene Gegebenheiten. In die Berechnung fallen neben dem persönlichen Gesundheitszustand auch solche Kriterien wie Alter oder Beruf. Bis zum Dezember diesen Jahres wird ebenfalls das Alter des zu Versichernden noch in die Berechnung mit einbezogen. Mit Ablauf des Jahres 2012 sind die Versicherungen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs1 dazu verpflichtet, nur noch Uni-Sex-Tarife anzubieten. Frauen zahlen momentan einen höheren Beitrag als Männer. Folglich lohnt sich für Männer ein Wechsel noch vor dem Jahresende – Frauen kommen dagegen ab Ende 2012 günstiger weg.
- EuGH, Urteil vom 01.03.2011 – C-236/09 [↩]