Hinterbliebenenrente für den eingetragenen Lebenspartner in der betrieblichen Alterversorgung
Dass in einer Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung nur eine „Witwen-/Witwerrente“ gewährt wird, was wiederum eine Eheschließung voraussetzt, verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist anwendbar. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 …
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