Niemand beschäftigt sich gern mit dem Gedanken an den Tod. Dabei kann es schlagartig vorbei sein. Traueranzeigen, wie „wir dachten, wir hätten noch so viel Zeit“ machen bewusst, dass der endgültige Abschied nicht planbar ist. Tritt der Todesfall ein, müssen sich die Hinterbliebenen in ihrer Trauer um alles kümmern. Dabei fühlen sie sich oft überfordert. Sie stoßen auf bürokratische Hürden und wissen nicht, was ihnen rechtmäßig zusteht. Der Tod ist eine emotionale, aufwändige und kostspielige Angelegenheit. So schwer es fällt, für den Todesfall vorzusorgen – es erspart so manchen Verdruss.
Vorsorgen und absichern für den Todesfall
Stirbt ein naher Angehöriger, wie der Ehepartner, sitzt der Schock tief. Versunken in Trauer müssen die Hinterbliebenen alles organisieren. Eine würdevolle Bestattung soll Abschied und Trost zugleich sein. In der Regel sind sie selbst emotional nicht in der Lage, sich um alle Details zu kümmern. Bestattungsunternehmen, wie beispielsweise Bestattung München, nehmen den Hinterbliebenen die Arbeit ab. Zudem beraten sie zu Feuer- und Erdbestattung, falls der Verstorbene keine Wünsche geäußert hat. Eine Beerdigung kann richtig ins Geld gehen. Durch rechtzeitige Vorsorge hält sich die Belastung in Grenzen. Beispielsweise gibt es Vorsorgeversicherungen für Bestattungen. Hat sich nur der Ehepartner um Verträge und Finanzen gekümmert, steht der Partner hilflos da. In diesen Fällen bieten Bestatter auch digitale Nachlassregelungen an.
Für den zurückbleibenden Partner sollte schon zu Lebzeiten vorgesorgt sein. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie eine
- Lebensversicherung
- private Altersvorsorge mit Hinterbliebenen-Regelung
- Übersicht aller Verträge, Versicherungen, Bankverbindungen und Mitgliedschaften
Ein Testament regelt die Erbfolge individuell. Gilt die gesetzliche Erbfolge, erben auch Kinder oder Geschwister und Eltern. Soll der Ehepartner Alleinerbe sein, ist ein Testament erforderlich.
Unterstützung im Todesfall
Ist der Ehepartner verstorben, benötigt der Hinterbliebene eine Sterbeurkunde vom Standesamt. Sie ist erforderlich für alle vertraglichen Änderungen, Versicherungs- und Rentenanträge. Bis zum Beginn des Jahrtausends erhielten Hinterbliebene vom Staat das sogenannte Sterbegeld zur finanziellen Entlastung. Heute bekommen nur noch Witwen oder Witwer von Beamten, von Betriebsunfall-Opfern, Kriegsopfern oder Sterbegeld-Versicherte einen Zuschuss.
Leistungen aus einer Betriebsrente oder privaten Altersvorsorge mit Hinterbliebenenrente kann der Hinterbliebene nun beantragen. Die in vielen Altverträgen enthaltenen Ausschlussklauseln sind ungültig.
Witwen- und Witwerrente
Jeder Ehepartner hat grundsätzlich einen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, vorausgesetzt:
- die Ehe bestand mindestens ein Jahr (außer bei Unfall)
- der Verstorbene hat mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt.
Die Rentenversicherung unterscheidet zwischen kleiner und großer Witwen- oder Witwerrente. Hinterbliebene unter 47 Jahren ohne Kind erhalten die kleine Witwen- oder Witwerrente (25 Prozent der Rente bzw. des Rentenanspruchs des Verstorbenen). Sie wird nur zwei Jahre lang ausbezahlt, danach müssen Hinterbliebene selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Hinterbliebene über 47 Jahre, die ein Kind erziehen und nicht voll erwerbstätig sind, erhalten die große Witwen- oder Witwerrente (55 Prozent der Rente oder des Rentenanspruchs des Verstorbenen). Wer sich unsicher ist, lässt sich am besten von der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Gut zu wissen: Im „Sterbevierteljahr“ wird die Witwen- oder Witwerrente in voller Höhe als Vorschuss ausbezahlt. Das eigene Einkommen wird in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners nicht angerechnet. Voraussetzung ist, dass die Rente innerhalb eines Monats beim Rentenservice der Deutschen Post beantragt wurde.