Die Zuordnung von Kindererziehungszeiten
Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren (§ 56 Abs 1 Satz 1 SGB VI). Nach §[…]
Weiterlesen…Ihre Rente – Ihr Recht
Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren (§ 56 Abs 1 Satz 1 SGB VI). Nach §[…]
Weiterlesen…Verweist eine Versorgungsordnung auf die Grundsätze des Beamtenversorgungsrecht, ist der Arbeitergeberin nicht verpflichtet, seiner ehemaligen Arbeitnehmerin auch den Kindererziehungszuschlag nach § 50a[…]
Weiterlesen…Eltern von vor dem 01.01.1992 geborenen Kindern können sich bei der Deutschen Rentenversicherung eine zwölfmonatige Kindererziehungszeit vormerken lassen, auch wenn sie ihre[…]
Weiterlesen…Stichtagsregelungen sind bei der Einführung oder Erweiterung von Sozialleistungsansprüchen grundsätzlich zulässig. So ist die derzeit geltenden Vorschriften bezüglich der Anrechnung von Kindererziehungszeiten[…]
Weiterlesen…Eine Erziehung im Ausland steht einer Erziehung im Inland i.S. § 56 Abs. 3 Satz 2 SGB VI auch bei einem Grenzgänger[…]
Weiterlesen…Rentenversicherung muss volle Kindererziehungszeit auch bei Wechsel in ein Versorgungswerk anrechnen. Kindererziehungszeiten müssen in der Rentenversicherung auch dann vollständig anerkannt werden, wenn[…]
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